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Date of registration: Sep 21st 2000
Location: Tokat/TÜRKIYE Hamburg/ALMANYA
Occupation: WEBMASTER
Hobbies: Güzel olan her sey
Danksagungen: 14512
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| Privatkopie, Filesharing, Sicherungsdatei: Was ist noch erlaubt? | |
Eines ist klar: Seit der Verabschiedung der Urheberrechtsnovelle aus dem Jahr 2003 ist das unbeschränkte Kopieren von Daten stark limitiert worden. Der Zweite Korb verschärft dies. So dürfen Privatkopien nur in geringem Umfang von einem Original erstellt werden, wobei diese Kopie nur an einen engen Personenkreis weiter gegeben werden darf. Eine Bagatellklausel, die bei geringen Verstößen gegen das Urheberrecht eine Straffreiheit garantieren sollte, wurde vom Bundestag abgelehnt. Auf was Sie sonst so in Sachen Urheberrecht achten sollten, erfahren Sie in unserer Klick-Show - klicken Sie sich durch!
Die Bereitstellung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ist und bleibt verboten und kann zivilrechtliche Folgen wie Schadensersatz- und Unterlassungsforderungen durch die Rechteinhaber nach sich ziehen. Auch der Download aus einer offensichtlich rechtswidrigen Vorlage aus dem Internet ist künftig rechtswidrig und kann zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
Tauschbörsennutzer müssen mit zivilrechtlichen Unterlassungs- und Schadenersatzforderungen rechnen. Zudem drohen Geld- und Haftstrafen bis zu drei Jahren, im Falle des gewerbsmäßigen Handelns sogar fünf Jahre. Stellen die Strafverfolgungsbehörden eine geringe Schuld des Täters fest, wird ein Strafverfahren allerdings eingestellt.
Bei nicht urheberrechtlich geschützten Inhalten ist der Download gestattet, nicht aber der aus illegalen Tauschbörsen. Vergewissern Sie sich beim Download aus dem Internet, dass die Datei aus einer rechtlich einwandfreien Quelle stammt und auch legal angeboten wird. Der Download aus legalen Portalen wie Musicload.de ist selbstverständlich gestattet.
Wer Musik illegal zum Download anbietet, muss mit einer Geldstrafe rechnen - zusätzlich können noch zivilrechtliche Schadensersatzforderungen des Rechteinhabers sowie Abmahnkosten anfallen. Wer zehntausende illegaler Dateien zum Download anbietet, muss im schlimmsten Fall mit Kosten im sechsstelligen Bereich rechnen, wobei sich die Strafe nach den Besitzverhältnissen des Raubkopierers bemisst.
Es liegen widersprüchliche Urteile darüber vor. In der Vergangenheit haben eine Reihe von Gerichten Telefongesellschaften dazu aufgefordert, die zu einer bestimmten IP-Adresse gehörigen Benutzerdaten herauszugeben. Ein Urteil des Amtsgerichts Offenburg verweigerte dagegen einem Kläger die Herausgabe der vertraulichen Daten.
Nach wie vor ist die Privatkopie von Filmen und Musik zulässig, jedoch mit einigen Einschränkungen. So darf kein technischer Kopierschutz umgangen werden und die Vorlage für die Kopie muss aus einer legalen Quelle stammen. Eine solche Quelle ist immer dann legal, wenn die Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder illegal im Internet zum Download angeboten wurde. Wenn die Quelle allerdings offensichtlich illegal ist, darf man von dieser keine Kopien erstellen.
Kopien von CDs für den privaten Gebrauch sind dann erlaubt, wenn die CD nicht kopiergeschützt ist. Laut § 53 Abs. 1 UrhG sind Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch zulässig.
Ein viel verbreiteter Irrtum besteht darin, das es ein Recht auf die Privatkopie gebe. Dies ist falsch, wohl existiert aber eine gesetzliche Erlaubnis zur Privatkopie. Als Ausgleich erhalten Urheber eine pauschale Vergütung für Datenträger und Vervielfältigungsgeräte.
Privatkopien sind dann erlaubt, wenn diese selbst genutzt werden oder an Personen weitergegeben werden, die einem "persönlich verbunden" sind. Hierbei handelt es sich um Verwandte und Freunde, wobei maximal sieben Kopien erlaubt sind. Damit wird der Personenkreis eingeschränkt, für den Kopien erstellt werden dürfen.
Solange kein Kopierschutz umgangen wird oder die Vorlage nicht rechtswidrig erstellt oder online angeboten wurde, sind private Mix-CDs zulässig - aber nur für den privaten Gebrauch und nur für den "persönlich verbundenen" Personenkreis.
Diese Frage ist bislang nicht abschließend geklärt. Technisch ist die analoge Kopie kein Knacken des Kopierschützes, faktisch wird er aber umgangen.
Das Knacken eines wirksamen technischen Kopierschutzes ist nicht gestattet - die Privatkopie kann nicht gegen einen Kopierschutz durchgesetzt werden.
Erkennt der DVD- oder CD-Brenner den Kopierschutz nicht und brennt deshalb eine Kopie, so ist der Kopierschutz nicht wirksam. Dasselbe gilt für einen Kopierschutz, der nur auf einem Betriebssystem funktioniert (etwa Windows), auf anderen aber nicht (Linux, MacOSX). Auch genügt der bloße Hinweis auf einer CD/DVD, diese sei kopiergeschützt, nicht, um einen wirksamen Kopierschutz zu haben. Dennoch sollte der rechtschaffene Computer-Nutzer auf Hinweise auf CD/DVD achten, ob dieses Medium kopiergeschützt ist - in diesem Fall wünscht der Urheber keine Vervielfältigung.
Es drohen zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen durch den Rechtinhaber. Strafrechtlich droht allerdings keine Verfolgung, solange das Umgehen eines Kopierschutzes zum privaten Gebrauch ein Strafausschließungsgrund eintritt. Anders liegt der Sachverhalt bei gewerblichem Handeln. In diesem Fall drohen eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren. Gewerbliches Handeln leigt dann vor, wenn ein Täter mit dem Verkauf von illegalen Kopien Geld verdient.
Kopien, die vor dem September 2003 unter Umgehen eines Kopierschutzes erstellt wurden, sind nicht rechtswidrig - erst seit September 2003 ist das Knacken eines Kopierschutzes verboten. Eine Kopie von diesen zu erstellen ist allerdings nicht erlaubt.
Ben bana ulasan Kanunlari buraya kopyaladim. Iyi almancasi olan bir arkadasimiz bunu Türkceye cevirirse cok memnun oluruz.
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Date of registration: Oct 9th 2007
Location: İzmir/TÜRKİYE
Hobbies: Teknolojik yenilikler
Danksagungen: 30
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This post has been edited 1 times, last edit by "RUYAMBENRUYAM" (Jul 27th 2009, 10:29pm)